Plädoyer für den «Umgang mit Sterben und Tod» der SAMW

Autonome Patienten, die durch Krankheit oder Handicap Lebensqualität verloren haben, wollen sich entscheiden, damit weiter­zuleben oder ihr Leben zu beenden. Und wenn sie es beenden wollen, sagen sie, wie sie es tun möchten. – Autonome Ärzte leisten Lebens- und Sterbehilfe, unter Umständen auch Suizidbeihilfe. Sie wollen aber bestimmen, bei wem, welche Hilfe in Frage komme. – Autonome staatliche und ärztliche Instanzen und autonome Juristen wollen ihrerseits bestimmen, nach welchen Regelungen Lebens- und Sterbehilfe zu leisten sei. Die FMH lehnte 2018 die neu formulierten Richtlinien der SAMW mehrheitlich ab. Insbesondere dürfe ärztliche Suizidbeihilfe nur in Betracht kommen, wenn ein Leiden objektiv unzumutbar sei, nicht bloss subjektiv unerträglich. – So viele Autonomien führen zu Kollisionen. Zu einem Konsens kann man nur bei Kompromissbereitschaft von allen Beteiligten gelangen.