In der Literatur ist zu lesen, dass sich das Verhältnis zwischen Arzt und Patient in den letzten Jahren grundlegend verändert habe, insofern, als dass in der Vergangenheit eine Art «paternalistische» Mentalität verbreitet gewesen sei, wonach der Arzt zum Wohle des Patienten entschieden habe [1]. Heutzutage sei jedoch zwischen Arzt und Patient während einer Konsultation i.d.R. ein Behandlungsvertrag geschlossen [2]. Nach Landolt und Herzog-Zwitter sei dies durch verschiedene Faktoren bedingt: «Der technische Fortschritt, die Spezialisierung der Ärzte, die Ökonomisierung, das Selbstbestimmungsrecht des Patienten und die allgemeine Verrechtlichungstendenzen prägen das Verhältnis zwischen Arzt und Patient» [3]. Auf der anderen Seite ist jedoch zu bemerken, dass bereits in der Mitte des letzten Jahrhunderts ein schwindendes Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient zu verzeichnen sei [4]. Hintergrund sei unter anderem die sensationell aufgemachte Berichterstattung unserer Tagespresse. Überdies bemerken die Autoren, dass dem Menschen «die Vorstellung, dass man Schicksalsschläge, Unglück und Schaden tragen muss, heute weitgehend verloren gegangen ist» [4].