Deutschland hat nach jahrelangem Ringen den Durchschnittskostenvergleich in der Wirtschaftlichkeitsprüfung verworfen. Wie das Deutsche Ärzteblatt im Dezember 2018 schreibt, sollen «Ärztliche Entscheidungen […] künftig nur noch im konkreten Verdachtsfall überprüft werden. Man schaffe ‘bestimmte Regresse und die Zufallsprüfungen ab’, wie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) sagte. Ärzte sollten ihre Patienten ohne Angst vor einem Regress gut versorgen können» [1]. In der Schweiz hält sich der Glaube an den Durchschnittskostenvergleich, und es wurde jüngst eine neue Methode entwickelt, wie er bessere Resultate liefern soll. Urs Stoffel, der Leiter der Arbeitsgruppe WZW der FMH, hat diese in der Schweizerischen Ärztezeitung vom 10. August 2018 vorgestellt [2]. Unter dem optimistischen Titel «Erster Schritt zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeitsprüfung!» beschreibt er die neue Methode als ein «fixed effects model» mit den erklärenden Variablen «Alter», «Geschlecht», «Wahlfranchise», «Vorjahres-Hospitalisation» und «pharmazeutische Kostengruppen». Ergänzend habe man noch den Praxisstandort berücksichtigt (unter Einschluss soziologischer Faktoren, welche aber «keinen signifikanten Einfluss auf die Kosten» hätten). Ferner berücksichtige man einen Unsicherheitsindikator: Je höher die Abweichungen innerhalb der Patientengruppen (Anmerkung: Gemeint sind wahrscheinlich Alters- und Geschlechtsgruppen), desto höher sei der Unsicherheitsindikator, was man dann berücksichtige, da dies wertvolle Hinweise liefere. Mit der neuen Methode sind nun rund 50% weniger Praxen auffällig. Das sieht nach einer guten Nachricht aus. Die Frage ist allerdings, ob die neue Methode präziser als die alte jene Ärztinnen und Ärzte erfasst, die systematisch unwirksam, unwirtschaftlich und unzweckmässig behandeln. Es geht hier also nicht nur darum, «falsch positive» Praxen vor falschen Anschuldigungen zu schützen, sondern auch jene falsch negativen zu identifizieren, die aus persönlicher Bereicherung überbehandeln und damit durchkommen. Werden Letztere von der Methode nicht erkannt, so leisten sie unbehindert ihren schädlichen Beitrag zum Kostenanstieg durch unnötige Behandlungen, was zu Restriktionen führt, unter denen dann alle leiden, an erster Stelle die Patientinnen und Patienten.