Liegt bei Ihnen ein noch unausgefülltes Patientenverfügungs-Formular auf dem «To-do-Bigeli»? Haben Sie ein solches Formular schon an Patientinnen und Pa­tienten abgegeben? Gemäss einer Telefonumfrage aus dem Jahr 2017 kennen 75% der Bevölkerung in der Deutschschweiz die Möglichkeit einer Patientenver­fügung. Ausgefüllt haben diese im Mittel erst 22% [1]. Am UniversitätsSpital Zürich hat im Jahr 2015 ungefähr jede vierte Person eine Patientenverfügung beim Eintritt hinterlegt, Tendenz steigend. Das Dokument erweist sich aber je nach Qualität als wenig hilfreich oder gar als verunsichernd für die Angehörigen und die ­Behandlungsteams [2]. Die Aussagen in den Verfügungen treffen oft nicht auf die aktuelle Situation zu oder sind zu allgemein formuliert. Hinweise wie «keine ­Reanimation», «keine Intensivstation» oder «nicht an Schläuchen hängen zu wollen» bedürfen einer Auslegung. Häufig werden solche Formulierungen aus Angst vor Übermedizinalisierung in einer schweren Krankheitssituation oder in der Sterbephase gewählt. Ein einfaches, monologisch ausgefülltes Formular trägt der Komplexität von möglichen medizinischen Entscheidungen und unterschiedlichen Situationen von Urteilsunfähigkeit zu wenig Rechnung. Die erkannten Defizite vieler aktuell verwendeter Patientenverfügungen rufen nach einem offeneren und flexibleren In­strument [3].