Die Erreichbarkeit des Hausarztes*
Die vergangene Erreichbarkeit
Als ich 1974 meine Allgemeinpraxis in Kriegstetten im solothurnischen Äusseren Wasseramt eröffnete, praktizierten fünf Kollegen am Limit. Das Einzugsgebiet umfasste 14 Gemeinden. Zweimal jährlich trafen sich sämtliche Kollegen samt Gattinnen zu einem Freundschaftsessen, das in den ersten Jahren turnusgemäss bei einem Kollegen zu Hause, später auswärts in einem Gasthaus stattfand. An diesen Treffen wurde auch der Notfalldienst für das nächste Halbjahr geregelt. Die Dienstzeit umfasste jeweils den Donnerstagnachmittag sowie das darauffolgende Wochenende bis Montagmorgen um 8 Uhr. Während der Woche war jeder Arzt für seine Patienten allein verantwortlich und tags und nachts erreichbar. Bei kurzdauernden Abwesenheiten (Einladungen, Kino- oder Theaterbesuch) gab das Alibiphon über eine Vertretung Auskunft. In einer Periode mit Notfalldienst war man während 10 Tagen rund um die Uhr nonstop im Einsatz. Ab dem 60. Altersjahr konnte man sich von dieser belastenden Tätigkeit dispensieren lassen. Der Besuch von Fortbildungsveranstaltungen war damals für die praktizierende Ärzteschaft noch freiwillig. In der Fortbildungsverordnung der neunziger Jahre wurden pro Jahr 30 Stunden besuchte Fortbildung und 50 Stunden Selbststudium verlangt.