Der Central-Verein und seine «Ärztekommission» [2] hatten sich für den Gesetzentwurf ins Zeug gelegt. Anfang des Jahres 1882 herrschte auch noch Freude im Correspondenz-Blatt, als es meldete, der Nationalrat habe das Gesetz gerade mit grossem Mehr angenommen. Das Zürcher Stimmvolk hatte sich zwei Jahre zuvor mit 55 Prozent eher knapp für die Beibehaltung des kantonalen Impfzwangs ausgesprochen.