Kaum Widerstand der FMH gegen Beschneidung der Patientenrechte (mit Replik)
In Deutschland hat das Verfassungsgericht jüngst einen Entscheid gefällt, der das Arztgeheimnis stützt [1]: Die Ärztinnen und Ärzte müssen die Patientenakten auch für behördliche Kontrollen zum Betäubungsmittelverkehr nicht öffnen. In der Schweiz ist der Trend umgekehrt: Das Bundesgericht hat in einem Urteil vom März dieses Jahres die ärztliche Schweigepflicht stark aufgelockert (Urteil 2C_658/2018). Die FMH hat hierzu in dieser Zeitung zwei Artikel geschrieben («Wie reagiere ich auf Auskunftsbegehren der Aufsichtsbehörde?» und «Das Bundesgericht präzisiert die Rechtsprechung zum Arztgeheimnis»). Das Problem dabei ist nicht so sehr, dass die FMH das Bundesgerichtsurteil akzeptiert – sie kann dagegen ja wenig tun – sondern, wie leicht sie dies getan hat. Damit wird den Patientinnen und Patienten das falsche Signal ausgesendet: Wir kämpfen nicht für eure Rechte. Auch stösst auf, dass sich die Behörden einerseits mehr Rechte verleihen, die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger zu kontrollieren. Andererseits werden aber behördliche Aufgaben an privatwirtschaftliche Organisationen übertragen, ohne dass die Behörden deren Arbeit kontrollieren, so etwa bei den Wirtschaftlichkeitsverfahren, wo BAG und EDI der Santésuisse blind vertrauen, obwohl seit Jahren berechtigte Zweifel an ihrer Methode und ihrem Vorgehen bestehen.