Zur sicheren Feststellung des Todes ist ein klares und allgemeingültiges Kriterium erforderlich, das den Eintritt des Todes definiert. Zugleich braucht es eine zuverlässige Methode, um den Tod anhand dieses Krite­riums festzustellen. Das Transplantationsgesetz (TxG) legt als Kriterium für den Tod eines Menschen den ­irreversiblen Ausfall der Funktionen seines Hirns einschliesslich des Hirnstamms fest. Für das klinische Vorgehen zur Feststellung des Todes verweist die Verordnung zum Transplantationsgesetz auf die entsprechenden Abschnitte der Richtlinien Feststellung des ­Todes mit Bezug auf Organ­transplantationen der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) vom 24. Mai 2011.