Einleitung

Es ist unbestritten, dass die Thematik der Arbeitsun­fähigkeit in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen hat. Und, ob wir Ärzte es wollen oder nicht, bei der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit begeben wir uns unweigerlich in ein Spannungsfeld zwischen unserer rein ärztlichen Tätigkeit und den Erwartungen des Patienten, des Arbeitgebers und der Versicherungen. Dabei zeigt sich ein vermehrtes Misstrauen gegenüber Arbeitsunfähigkeitszeugnissen. Als Konsequenz davon müssen sich Ärzte vermehrt für die Qualität ihrer Zeugnisse verantworten, sei es gegenüber Vertrauensärzten, als Zeugen in einem arbeitsrechtlichen Zivilprozess oder gar als Angeschuldigte in einem Straf­verfahren. Insbesondere ärztliche Zeugnisse von nur geringer inhaltlicher Aussagekraft (z.B. Arbeitsunfähigkeit von 100% bis auf weiteres) werden kritisch hinterfragt [1].