Problematik des Vorgehens

Die SAMW legt sich in ihren neuen Richtlinien in einer für den ärztlichen Berufsstand zentralen standesrechtlichen Frage gegen die Meinung des Zentralvorstands der FMH fest. Sie beruft sich auf die überwiegende Mehrheit positiver Stellungnahmen im Rahmen einer öffentlichen Vernehmlassung sowie darauf, dass nicht der Zentralvorstand, sondern die Ärztekammer über die Übernahme der Richtlinien in das Standesrecht der Ärzte zu entscheiden habe. Das ist aus formaler Sicht richtig. Das Vorgehen der SAMW, das ärztliche Standesrecht in dieser wesentlichen Frage über den Weg einer öffentlichen Vernehmlassung vorherzubestimmen, anstatt mit der Standesorganisation eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten, wirft aber Zweifel auf. Angesichts der Tragweite der Thematik für das ärztliche Handeln sollte ein allfälliger Beschluss der Ärztekammer, wie auch immer er ausgeht, einer Urabstimmung unterzogen werden.