Das medizinische Gutachten: Die juristische Perspektive

Nach der ständigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung zeichnet sich ein medizinisches Gutachten dadurch aus, dass es für die streitigen Belange umfassend ist, auf allseitigen Untersuchungen beruht und die geklagten Beschwerden der zu begutachtenden Person ­berücksichtigt, in Kenntnis der Vorakten (Anamnese) abgegeben worden ist, in der Beurteilung der medizi­nischen Situation und Zusammenhänge einleuchtet und dass die Schlussfolgerungen des Arztes begründet sind [1].