«Kinder-Büchlein», so nannte der Stadtarzt von Zürich 1689 sein Werk. Es diente in erster Linie dem Hebammenunterricht. Im Grunde genommen umfasste es nichts anderes als den alten Hebammen-Katechismus der Stadt Zürich, der bereits 1554 im Pflichtenheft des Stadtarztes erwähnt wird. Dieser Katechismus kam als Lehrmittel und Prüfungskompendium zum Einsatz, funktionierte aber zugleich als verbindlicher Verhaltenskodex. Das korrekte geburtshilfliche Vorgehen wird hierbei in einem fiktiven Dialog zwischen Arzt und Hebamme vermittelt.