Sie haben vollkommen recht, wenn Sie die notorische Unterfinanzierung von Digitalisierungsvorhaben oder nicht mehr aktuellen und sachgerechten Tarifstrukturen ansprechen. Neue digitale Technologien, die uns Entlastung und bessere Qualität versprechen, kosten Geld, oftmals viel Geld. Diese Investitionen sind in unserem veralteten TARMED nicht abgebildet. Dienstleistungen zur Pflege des elektronischen Patientendossiers gemäss EPDG sind zusätzliche Dienstleistungen, welche im Verständnis der FMH einen zusätzlichen Aufwand darstellen. TARMED kann seit 2004 nicht mehr verändert werden, was zu einer unhaltbaren (und unlösbaren) Situation für die Ärztinnen und Ärzte geführt hat. Eine Verbesserung wird auch hier der neue Tarif TARDOC bieten, indem der TARDOC die heutige medizinische Realität sachgerecht abbilden kann. Insbesondere die Grundversorgung wird mit einem eigenen Kapitel für die Hausarztmedizin aufgewertet. Mit der Einführung eines neuen Tarifs muss dann auch die Diskussion über die Taxpunktwerte wieder neu geführt werden. Bezüglich des Taxpunktwertes sind übrigens die Kantone für die Verhandlungen zuständig, da die Höhe des TPW von den Kantonen und nicht vom Bund genehmigt und festgelegt werden. Die FMH kann da keine Verhandlungen führen. Zudem fordert die FMH, dass in der laufenden Revision des EPDG die Finanzierung für zusätzliche Aufwände zur Pflege des elektronischen Patientendossiers geregelt wird. Diese Forderung stellt sie gemeinsam mit allen Berufen, welche das EPD bewirtschaften, und engagiert sich diesbezüglich im Verein IPAG eHealth (interprofessionelle Arbeitsgemeinschaft), in welcher sich alle national organisierten Gesundheitsberufe mit über 100 000 Fachpersonen für eine nutzenbringende Digitalisierung engagieren. Entsprechend ist es eminent, dass der veraltete und nicht mehr sachgerechte TARMED so rasch wie möglich durch TARDOC abgelöst wird. Seit Anfang Dezember 2023 liegt eine überarbeitete Version beim Bundesrat zur Genehmigung.