Im Jahr 2008 unterzeichneten alle Schweizer Kantone die interkantonale Vereinbarung der hochspezialisierten Medizin (IVHSM). Die dort vermerkten Pflicht­register erlauben die Überprüfung der HSM(hoch­spezialisierte Medizin)-Leistungen in den Spitälern mit Leistungsauftrag. Im Rahmen der interkantonalen Planung der hochspezialisierten Medizin wurde die Behandlung schwerverletzter ­Erwachsener 2011 erstmals als medizinischer Bereich an zwölf ausgewählte HSM-Traumazentren übertragen [1–3].