Wir gratulieren dem Ständerat für die in der Herbstsession 2019 eingeführten Ergänzungen des Tabakproduktegesetzes (TabPG) zum besonderen Schutz der Jugendlichen und zum Ziel der Reduktion des Konsums von Tabakprodukten. Der Gesetzesentwurf wird allerdings dem Verfassungsauftrag, auf den er sich im Ingress beruft, nach wie vor nicht gerecht: Artikel 118 der Bundesverfassung (BV) ermächtigt den Bund nicht nur, er verpflichtet ihn dazu, bei gesundheitsgefährdenden Konsumgütern alles vorzukehren, was an konkreten Massnahmen erforderlich und geeignet ist, um die Gesundheit der Menschen zu schützen [1].