Wirtschaftlichkeitsverfahren und Statistik (mit Replik)
Als Praxisinhaber muss man sich bewusst sein, dass die Praxiskosten bzw. die Wirtschaftlichkeit im Vergleich mit anderen Ärzten aus der gleichen Fachgruppe stetig überprüft werden. Sind die Werte im statistischen Vergleich zu hoch, werden Wirtschaftlichkeitsverfahren von Seiten der Kassen angestrebt, welche nicht nur vom Betrag, sondern auch vom Zeitaufwand her sehr belastend sind. Die Kassen schreiben jeweils: «Der sogenannte Regressions-Index wird verwendet zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Praxisführung. Im Vertrag vom 23. August 2018 haben sich die FMH, curafutura und santésuisse, gestützt auf Art. 56 Abs. 6 KVG, auf eine neue Screening-Methode zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Praxisführung geeinigt. Der Vergleich mit Kollegen der gleichen Facharztgruppe erfolgt mittels eines Regressionsmodells. Daraus erfolgt dann der Regressionsindex. Dieser darf den Wert von 120–130 nicht übersteigen, ansonsten Überprüfungen und Rückforderungen folgen. In der bisherigen Wirtschaftlichkeitsprüfung, also vor dem 23. August 2018, war der ANOVA-Index entscheidend. Die neue Methode des Regressionsindexes ist durch Berücksichtigung der Morbiditätskriterien des Patientenkollektivs (Patientenstruktur, Franchise der Patienten, Spitalaufenthalte im Vorjahr sowie die Pharmaceutical Cost Groups) dem ANOVA-Index überlegen.» Uns Ärzten sind die statistischen Verfahren bekannt. Diese entsprechen jedoch keinesfalls unserer Tätigkeit, kranken Menschen zu helfen. Statistische Indizes erschweren unseren Alltag. Zudem kommen alle zwei Jahre Drohbriefe von den Kassen. Meistens auf Ende Dezember oder direkt vor Weihnachten mit der Drohung, die Zahlen permanent und nicht ohne Folgen zu überprüfen. Das Jahr 2020 ergab für den Autor in der Sprechstundentätigkeit den tiefen Regressionsindex von 54. Werden jedoch die operativen Fallpauschalen (Material und Leistung) fälschlicherweise verglichen mit der Tätigkeit konservativ tätiger Kollegen, kann der Wert durchaus 400 bis 500 betragen! Ob all der statistischen Komplexität (Regressions-Index oder ANOVA-Index) werden falsche Zahlen miteinander verglichen. Nur eben: Die operativen Fallpauschalen können im Vergleich gar nicht erhöht sein, da diese unter operierenden Kollegen überall gleich sind. Leider nützt beim falschen Vergleich auch die beste statistische Methode nichts. Operierenden Kollegen muss unbedingt empfohlen werden, zwei separate Abrechnungsnummern zu führen: Die eine für das Operieren und die andere für die Sprechstunde. Diese strikte Trennung ist sehr wichtig, sonst vermischen sich verschiedene Tätigkeiten. Werden Kassen auf den falschen Vergleich hingewiesen, ziehen sie sich ohne Entschuldigung zurück und drohen bereits für das nächste Jahr! Es werden keine «Goldenen Kugelschreiber» verteilt für den billigsten und hoffentlich auch besten Arzt. Es heisst nur von Kassenseite: «Im nächsten Jahr werden wir Sie erneut überprüfen und Sie dann kontaktieren.» Ganz flau tönt das Wort «fertigmachen» mit! Und all das im Umfeld weiterer Restriktionen und des aktuell diskutierten Globalbudgets.