35 Silben in 4,2 Sekunden!
Artikel 17, Abs. 1 der Verordnung über die Arzneimittelwerbung verlangt in einer Änderung vom 11. März 2016, dass bei Fernsehspots am Schluss obiger Hinweis eingeblendet werden muss. Sie kennen das Resultat: Der vorgeschriebene Text wird von virtuosen Rappern oder maschinell beschleunigt rasend schnell herunter geschnattert, um teure Sendezeit einzusparen. Das können mehr als Tausend Franken pro Sekunde sein, wenn die Spots nach der Tagessschau oder vor Federer im Final eine grosse Einschaltquote ausnützen.