Das Wirtschaftlichkeitsverfahren ist für viele Beteiligte ein undurchschaubares Prozedere, für welches kaum Vorgaben bestehen. Angesichts der Komplexität ist es nicht verwunderlich, dass allfällige Vergleichsgespräche wenig zielführend verlaufen bzw. meist von einer Informationsasymmetrie geprägt sind. Das Bundesgericht hatte in einem neuen Urteil die Gelegenheit, einige Rahmenbedingungen des Verfahrens zu konkretisieren.