Das Wirtschaftlichkeitsverfahren ist für viele Beteiligte ein undurchschaubares Prozedere, für welches kaum Vorgaben bestehen. Angesichts der Komplexität ist es nicht verwunderlich, dass allfällige Vergleichs­gespräche wenig zielführend verlaufen bzw. meist von einer Informationsasymmetrie geprägt sind. Das Bundesgericht hatte in einem neuen Urteil die Gelegenheit, einige Rahmenbedingungen des Verfahrens zu konkretisieren.