Das Verhältnis zwischen Medizin und Recht, zwischen Ärzten und Juristen, scheint zusehends angespannt zu sein. So war etwa unlängst in just diesem Medium vonseiten der Ärzteschaft zu lesen, dass «die Halbgötter in Schwarz unsere Medizin» verändern [1], wobei zwischen den Zeilen durchschimmerte, dass die entsprechenden Veränderungen nicht unbedingt vollumfänglich positiv gewertet wurden. Bereits bei einer früheren Gelegenheit wurde durch die Ärzteschaft ein deutlich wahrnehmbares Befremden darüber ausgedrückt, dass man z.B. von Anwälten harsche Anweisungen dazu entgegennehmen müsse, wie ein Arbeitszeugnis für Ärzte konkret zu formulieren sei [2]. Besonders pointiert schliesslich die – aus der Perspektive der Medizin getroffene – Feststellung: «Die juristische Welt der Normen steht in unvereinbarem Gegensatz zur medizinischen Welt der Wahrscheinlichkeiten und Erfahrungen» []. Wird sich die Ärzteschaft damit abfinden müssen, dass ihr die Juristen weiterhin – und zudem immer häufiger – Vorgaben dazu machen, wie sie ihre Arbeit zu erledigen hat? Und werden die Gerichte letztlich die Medizin mit lauter «inadäquaten» Urteilen empfindlich stören oder gar «zerstören»?