Für das Gesundheitswesen sind in der föderalen Schweiz die Kantone zuständig. Zur Planung der hoch spezialisierten Medizin (HSM) erfolgte aber am 14. März 2008 eine verbindliche interkantonale Vereinbarung (IVHSM, Art. 39, Abs 2 bis im KVG).
Markus Furrer
Hugo Keune
Florian Dick
Bruno Schmied