In den meisten Spitälern der Schweiz ist es üblich, die täglichen Arbeitszeiten fortlaufend mit dem bestehenden Zeitsaldo zu verrechnen. Arbeitstage oder Arbeitswochen, die länger als das geplante Tages- oder Wochensoll dauern, werden mit den vorangehenden oder kommenden Tagen und Wochen verrechnet. Solange sich dies unterhalb der maximal zulässigen wöchentlichen Höchstarbeitszeit abspielt, ist es unproblematisch. Handelt es sich jedoch um eigentliche Überzeit, die verrechnet wird, ist ein solches Vorgehen nicht korrekt. Die Zulässigkeit von Überzeit und der Umgang mit einmal entstandener Überzeit ist nämlich arbeitsgesetzlich explizit geregelt, wobei die Vorgaben zwingenden Charakter haben.