Während der Pharmakodex (PK) primär die Integritätsvorschriften regelt, enthält der Pharma-Kooperations-Kodex (PKK) die Vorgaben zur Offenlegung der geldwerten Zuwendungen an Fachpersonen, Gesundheitsversorgungs-Organisationen und Patientenorganisationen. In räumlicher Hinsicht finden beide Kodizes auf alle in ihnen geregelten Sachverhalte Anwendung, sofern sich diese in der Schweiz zutragen. Beim persönlichen Anwendungsbereich findet der PK mit Blick auf die Fachpersonen breite Anwendung (insbesondere sind auch Interaktionen mit Drogistinnen und Drogisten einbezogen). Der PKK ist indes auf Interaktionen im Kontext verschreibungspflichtiger Arzneimittel beschränkt, was den Kreis der Fachpersonen hier enger fasst. Denn die Offenlegung bezweckt, Transparenz mit Bezug auf allfällige Beeinflussungen des Verschreibungsverhaltens zu schaffen, weshalb Kooperationen im Kontext von verschreibungsfreien Arzneimitteln nicht unter den Anwendungsbereich des PKK fallen.