Zur Bewältigung der ersten COVID-19-Welle mit Beginn Ende Februar 2020 haben die meisten Kantone notfallmässig zusätzliche Strukturen für die Bewältigung der Pandemie aufgebaut. Dies war nach dem Ausrufen der ausserordentlichen Lage, Epidemiengesetz CH, (EpG) [1] durch den Bund nur möglich durch die Bereitstellung grosser zusätzlicher finanzieller und personeller Ressourcen und Einschränkungen im öffentlichen sowie im privaten Leben. Für die meisten Akteure kam das Ausmass dieser Pandemie überraschend.