Letztes Jahr befragten die Mitarbeitenden der Notfallstationen des Kantonsspitals Bülach, des Spitals Limmattal und der Universitätsklinik Zürich während dreier Monate alle Patienten, die sie wegen Substanzenabusus, häuslicher Gewalt, schwerer psychischer Störung oder Suizidversuch betreuten, gezielt nach minderjährigen Kindern. Bestand eine Obhutspflicht, wurde mit dem Einverständnis der betreffenden Person eine Gefährdungsmeldung an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB gemacht. Verweigerte der Patient sein Einverständnis, konnte die Meldung erst nach einer Entbindung von der Schweigepflicht durch die Gesundheitsdirektion erfolgen. Während des Pilotversuchs meldeten die drei involvierten Spitäler insgesamt zwölf Patienten der KESB. Drei der insgesamt zwölf gemeldeten Personen bzw. deren Familien waren der KESB unbekannt.