Wer in der Schweiz zu Lasten der Schweizerischen Sozialversicherungen (KVG, UVG, IVG, MVG) Leistungen erbringen und abrechnen möchte, muss dem Rahmen- sowie dem Tarifvertrag TARMED der FMH und auf kantonaler Ebene dem Anschlussvertrag der kantonalen Ärztegesellschaft beigetreten sein. Die Verträge und ihre Anhänge regeln unter andrem auch die Besitzstände und Spartenanerkennung.
Mit der Einführung des TARDOC kommt es auf Anfang 2026 zu einigen Änderungen auch in Bereichen wie der Inbetriebnahme von OP-Sälen, Besitzständen und Gesuchstellungen bei der Paritätischen Interpretationskommission (PIK) im Rahmen von Interpretationsfragen zum TARMED. Wann der optimale Zeitpunkt für eine Antragstellung in diesen Handlungsfelder ist, wird nachfolgend kurz erläutert.