Seit dem 1. 1. 2018 gilt die vom Bundesrat mit subsidiärer Kompetenz eingesetzte, zweite national einheit­liche Tarifstruktur TARMED. Unter den Ärzten wird dieser neue Tarif, der in den Medien [1] massiv kritisiert worden ist, offen als «Berset-Tarif» bezeichnet. Viele Fachbereiche, von der Allgemeinmedizin über die Der­matologie bis hin zur Psychiatrie sind massiv von den einschneidenden, teilweise existenzgefährdenden Massnahmen betroffen. Wenn in einigen Fachbereichen, wie etwa in der Dermatologie, Vergütungen ärztlicher Leistungen um bis zu 30% oder in der Konsiliar­psychiatrie um ca. 15% gekürzt werden, wird dies nicht ohne Auswirkungen auf die Arzt-Patient-Zeit und die von den Ärzten angestellten Medizinalpersonen sein. Der Berset-Tarif wirkt sich wirtschaftlich so nachteilig auf weite Teile der ärztlichen Tätigkeit aus, dass er das Gebot der Sachgerechtigkeit verletzt und somit rechtswidrig ist.