Seit dem 1. 1. 2018 gilt die vom Bundesrat mit subsidiärer Kompetenz eingesetzte, zweite national einheitliche Tarifstruktur TARMED. Unter den Ärzten wird dieser neue Tarif, der in den Medien [1] massiv kritisiert worden ist, offen als «Berset-Tarif» bezeichnet. Viele Fachbereiche, von der Allgemeinmedizin über die Dermatologie bis hin zur Psychiatrie sind massiv von den einschneidenden, teilweise existenzgefährdenden Massnahmen betroffen. Wenn in einigen Fachbereichen, wie etwa in der Dermatologie, Vergütungen ärztlicher Leistungen um bis zu 30% oder in der Konsiliarpsychiatrie um ca. 15% gekürzt werden, wird dies nicht ohne Auswirkungen auf die Arzt-Patient-Zeit und die von den Ärzten angestellten Medizinalpersonen sein. Der Berset-Tarif wirkt sich wirtschaftlich so nachteilig auf weite Teile der ärztlichen Tätigkeit aus, dass er das Gebot der Sachgerechtigkeit verletzt und somit rechtswidrig ist.