Im März 2011 wurden die Kassenpflicht für Arznei­mittel ausserhalb der Spezialitätenliste (SL) und deren Limitationen im Art. 71 der KVV neu geregelt. Damit soll den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und der Dynamik der Pharmaforschung begegnet und ein früher Zugang zu hochwirksamen medikamen­tösen Behandlungen gesichert werden.