Die Schweizerische Akademie für Medizinische Wissenschaften hat Richtlinien zur Beurteilung der Urteilsfähigkeit in der medizinischen Praxis herausgegeben. Urteilsfähigkeit wird allen Patientinnen und Patienten bis zur begründeten Annahme des Gegenteils zugeschrieben – ausser den offensichtlichen Fällen wie Säuglingen oder Bewusstlosen – und beinhaltet verschiedene komplexe Fähigkeiten: nicht nur das Erfassen, Verstehen und Bewerten von relevanten Informationen, sondern auch die Fähigkeit, angesichts dessen einen Entscheid zu treffen, diesen zu kommunizieren und zu vertreten.1 Um Himmels willen, ich fürchte, bei einer solchen Anforderung bin ich nicht einmal ansatzweise urteilsfähig, wenn ich jeweils morgens vor meinem Kleiderschrank stehe.