Gerade hat das Parlament beschlossen, dass Ärztinnen und Ärzte, die in der Schweiz eine Praxis eröffnen möchten, drei Jahre in einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte in der für die Zulassung beantragten Fachdisziplin arbeiten müssen. Zudem müssen sie die Sprache der Region sprechen, in der sie praktizieren möchten. Dennoch gibt es mehr Fragen denn je; schliesslich hat das Parlament den Kantonen auch das Recht eingeräumt, die Zahl der Leistungs­erbringer zu steuern.