Auch in Zeiten nachlassenden Drucks dürfen Bemühungen zur Kostendämpfung und zum möglichst effizienten Einsatz von Ressourcen im Gesundheitswesen nicht nachlassen. Dies betonte auch der Bundesrat, als er den Prämienanstieg von 0,2% für 2020 verkündete – und verwies insbesondere auf sein erstes Kostendämpfungspaket, das am 21. August dem Parlament überwiesen wurde. Doch was beinhaltet diese Gesetzesvorlage?