Weniger Kostenbegrenzung wäre ­billiger!

Eigentlich hätte Frau XY am Folgetag aus dem Spital entlassen werden können. Ihre wegen einer ernsthaften Infektion unerlässliche intra­venöse antibiotische Therapie hätte ebenso gut ambulant durchgeführt werden können. Wenn die Krankenkasse denn eine Kostengutsprache für intravenöses Flucloxacillin erteilt hätte. Mit Verweis auf die Spezialitätenliste, auf welcher das entsprechende Antibiotikum in der iv-Form seit kurzem nicht mehr aufgeführt ist, bezahlt sie aber nicht. Also bleibt die Patientin – trotz ambulant vor stationär – halt im Spital. Für die Krankenkasse evtl. billiger, ­gesamthaft aber sicher teurer und aus Sicht des Patienten – und unserer – unsinnig, aber offenbar erwünschter.