Das Parlament hat die Bedingungen für betreuende und pflegende Angehörige mit konkreten Massnahmen verbessert [1]. Sie sind in einem Mantelerlass zusammengefasst [2]. Eine dieser Massnahmen ist der Betreuungsurlaub für Eltern gesundheitlich schwer beeinträch­tigter Kinder (Art. 329i OR), der auf den 1. Juli 2021 umgesetzt wird.