Ein herzkrankes Neugeborenes benötigt dringend ein Diuretikum in einer nicht verfügbaren Dosis, eine rektale Nifedipinsalbe ist in der Schweiz nicht erhältlich, ein Midazolam-Nasenspray dient als rasch wirkendes Notfallmedikament, ein Transplantierter benötigt eine genau angepasste Dosis eines Immunmodulators, ein Schaum verhindert den Juckreiz bei älteren Patienten, eine Dreierkombination Dermatika erleichtert die Anwendung, eine Lutschtablette verbessert die Patienten-Compliance, tiefst dosierte Atropin-Augentropfen (0,01%) verbessern das Schielen (Strabismus) und viele weitere Beispiele … Gemeinsam ist diesen, dass es sich um individuell verschriebene und hergestellte Arzneimittel für einzelne Patienten in kleinen Mengen handelt, welche auch als Magistralrezepturen (Formula magistralis) oder im Spital als Spitalpräparate (Formula hospitalis) bekannt sind. In der grossen Mehrheit der Fälle werden altbekannte Wirkstoffe in eine neue galenische Form verarbeitet (Abb. 1: Gründe;). Teilweise bestehen aber auch experimentelle Ansätze mit neuen Indikationen und Anwendungen – ganz nach dem Prinzip der ärztlichen Therapiefreiheit. Damit befinden wir uns partiell im sogenannten Off-Label-Bereich mit allen seinen Konsequenzen und Risiken. Die bestmöglicheTherapie kann heute dank solcher Verschreibungen und Herstellungen dem Patienten zur Verfügung gestellt werden (Abb. 1). Dies ist keinesfalls selbstverständlich, denn die Versorgung steht vor diversen Herausforderungen: