3000 Ärztinnen und Ärzte lassen sich ihr ausländisches Diplom von der Medizinalberufekommission (MEBEKO) anerkennen – jährlich. Jeder dritte Mediziner in der Schweiz hat inzwischen ein ausländisches Arztdiplom. Die Zahl ausländischer Ärztinnen und Ärzte aus Ländern, in denen weder Deutsch, Französisch noch Italienisch gesprochen wird, hat in den letzten 10 Jahren stark zugenommen. Parallel dazu die Kommunikationsprobleme. Wenn die Verständigung zwischen Arzt und Patient – oder auch im Team – nicht funktioniert, können schnell lebensgefährliche Situationen auftreten. Aus diesem Grund haben sich die FMH und das SIWF im Rahmen des Medizinalberufegesetzes (MedBG) vehement für eine griffige Regelung zur Sicherstellung der Sprachkompetenz eingesetzt – mit zwiespältigem Erfolg: Zwar ist jetzt ein Nachweis «der für die jeweilige Berufsausübung notwendigen Sprachkenntnisse» im MedBG verankert. Niemand hatte jedoch erwartet, dass der Bundesrat in der Ausführungsverordnung nur die folgenden drei Möglichkeiten zum Nachweis der Sprachkompetenz akzeptiert: ein höchstens sechs Jahre altes international anerkanntes Sprachdiplom (mind. Niveau B2), ein in der entsprechenden Sprache erworbener Aus- bzw. Weiterbildungsabschluss oder Arbeitserfahrung als Arzt in der jeweiligen Sprache im Umfang von mindestens drei Jahren.