In der SÄZ-Ausgabe Nr. 44 (2019) stellen Poledna, Trümpler und Werder die These auf, der Rahmenvertrag ­TARMED sei «eigentlich schon längstens dahingefallen» [1]. Es ist zwar nicht ganz klar, ob die Autoren ernsthaft die Meinung vertreten, der TARMED-Vertrag existiere nicht mehr. Allerdings sind sie der Auffassung, dass sich die Kündigung des Rahmenvertrags TARMED als Voraussetzung der Einführung des TARDOC eigentlich erübrige. Damit wenden sich diese Autoren vor ­allem gegen eine anders lautende Auffassung von ­santésuisse. Hauptargument der Autoren ist, dass mit den Tarifinterventionen des Bundesrats in vertrags­wesentliche Bestimmungen des Rahmenvertrags eingegriffen worden sei und es damit für dessen Weiterführung an einem vertragsnotwendigen Konsens der Parteien fehle. Die Eingriffe in die Tarifstruktur als vertragswesentlicher Bestandteil des Rahmenvertrags TARMED führen nach dieser Auffassung also dazu, dass der gesamte Rahmenvertrag dahinfällt. An die Stelle des Konsenses der Vertragsparteien tritt dem­gemäss die staatliche Anordnung.