Der Gesetzgeber verfolgte mit der neuen Spitalfinanzierung das Ziel, den Wettbewerb zu fördern und das Kostenwachstum zu reduzieren. Gleichzeitig überlässt es Art. 51 Abs. 1 KVG den Kantonen, ob sie als finanzielles Steuerungsinstrument einen Gesamtbetrag für die Finanzierung der Spitäler festsetzen wollen. Eine kleine Gruppe von Kantonen (insbesondere Genf, Tessin und Waadt, zeitweise auch Neuenburg) hat von diesem Instrument bisher Gebrauch gemacht. Doch sind Globalbudgets auf kantonaler Ebene überhaupt mit den Zielen und Prinzipien der neuen Spitalfinanzierung (inkl. der Fallpauschalen SwissDRG) vereinbar? Und dämpfen die Globalbudgets das Kostenwachstum tatsächlich? Diese Fragen interessieren auch die Politik, wie beispielsweise ein parlamentarischer Vorstoss aus dem Jahr 2014 zeigt [1].Sie sind auch deshalb von Interesse, weil der Bundesrat [2] zurzeit basierend auf den Empfehlungen eines Expertenberichts [3] eine Zielvorgabe auf Bundesebene für die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen erarbeiten lässt. Eine im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) erarbeitete Studie zu den kantonalen Globalbudgets im Kontext der neuen Spitalfinanzierung liegt nun seit kurzem vor [4]. Die FMH hatte im Vorfeld die Gelegenheit genutzt, zu einem Entwurf unverbindlich Stellung zu nehmen.