Dieser Beitrag wurde am 7.2.2020 im Absatz «Änderungen der Krankenpflegeleistungsverordnung KLV per 1. Januar 2020» und dort im Unterpunkt «Krankenpflegeleistungs-Verordnung KLV» aktualisiert. Hier wurde ursprünglich aufgrund einer Meldung des Bundesamts für Gesundheit BAG von einer Änderung in Art. 12a Bst. c Ziff. 2 (Grippe-Impfung) berichtet, die jedoch durch ein späteres Korrigendum seitens BAG wieder rückgängig gemacht wurde (https://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2019/5017.pdf). Es liegt somit keine Änderung in Art. 12a Bst. c vor. Die entsprechende Passage wurde deshalb aus dem SÄZ-Beitrag entfernt.
Per 1. Januar 2020 traten Änderungen und Anpassungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV und der Mittel- und Gegenständeliste MiGeL in Kraft. Im nachfolgenden Text sind dabei die wichtigsten Änderungen und Anpassungen zusammengefasst. Weiterführende Informationen sowie Details dazu finden Sie direkt auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit BAG.