Der Tarmed wartet schon sein Längerem auf seine ­Ablösung. Noch immer ist er als seit 15 Jahren geltender, gesamtschweizerischer Einzelleistungstarif im ambulanten Bereich zentrale Grundlage für die Berechnung der Vergütung der ärztlichen Leistungs­erbringer. Aber alle wissen es: Der TARMED hat ausgedient. Er ist ein Modell, dessen Verfallsdatum bereits vor einigen Jahren abgelaufen ist: Von den Tarifpartnern nicht mehr gepflegt und durch zwei bundesrät­liche Eingriffe zusätzlich verunstaltet, hat er sich von einem betriebswirtschaftlichen Hintergrund immer mehr gelöst und siecht, teilweise falsche, teilweise ungerechte Anreize setzend, vor sich hin. Er basiert auf überholten Daten, z.B. mit Bezug auf das ärztliche Referenzeinkommen, und reflektiert den technischen Fortschritt zu wenig. Das Verhältnis der verschiedenen Leistungen untereinander sowie zwischen ärzt­lichen und technischen Leistungen muss wieder ins Lot gebracht, die medizinische und die betriebswirtschaftliche Welt stärker verbunden werden. Er sollte möglichst korrekt die Realitäten bei der Erbringung ambulanter Leistungen reflektieren, damit diese sachgerecht und betriebswirtschaftlich korrekt berechnet und damit auch entgolten werden können.