Das legendäre Myozyme-Urteil des Bundesgerichts aus dem Jahre 2010 enthielt bereits alle wichtigen Elemente des Dramas von heute um teure Medikamente für ­seltene und schwere Krankheiten. «Soll für Myozyme, dem damals einzigen zugelassenen Medikament für Morbus Pompe, eine schwere erblich bedingte und ­seltene Stoffwechselkrankheit, ein Preis von rund CHF 500 000 pro Jahr von der Kasse bezahlt werden?», war die Frage. Der zu erwartende Nutzen war gemäss der damaligen dürftigen Studienlage bescheiden. Eine Patientin klagte; das Bundesgericht stützte letzt­­instanzlich den Entscheid der Kasse, die Kostengutsprache wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit abzu­lehnen.