«Über 85-Jährige sterben lassen?» titelte Anfang November die NZZ. Hintergrund war die zunehmende Verschärfung der Situation auf den Intensivpflegestationen. Die SAMW hatte schon im Frühjahr Richtlinien zu Kriterien von Triageentscheidungen erlassen und damit ihre Richtlinien von 2013 zu intensivmedizinischen Massnahmen ergänzt. Darin hielt sie explizit fest, dass das Alter per se kein Kriterium sein dürfe. In der detaillierten Auflistung von Nicht-Aufnahmekriterien war dann allerdings mit Verweis auf eine Studie aus Wuhan unter vielen anderen auch «Alter >85 Jahre alt» aufgeführt. Zusammen mit der anschliessenden Bemerkung: «Wenn eines der Kriterien für die Nichtaufnahme vorliegt, wird der Patient nicht auf die Intensivstation eingewiesen», führte dies zu heftiger Kritik – auch in der SÄZ. Ausführlich diskutiert wurde dies aus einem juristischen Blickwinkel von Schwestermann und Tobler [1], welche empfahlen, die Alterskriterien ersatzlos zu streichen.