Die Bundesversammlung hat sich 2016 geweigert, zu einem Entwurf eines Bundesgesetzes über Tabakprodukte Stellung zu nehmen, und den Bundesrat gebeten, einen Text zu entwickeln, der weder die Werbung von Tabakprodukten noch die persönlichen Freiheiten von Raucherinnen und Rauchern1 berücksichtigt. Unsere Parlamentsabgeordneten haben damit die Position der Tabakkonzerne vorbehaltlos eingenommen, ungeachtet der öffentlichen Gesundheit und des Willens der Bevölkerung, von der die Mehrheit eine res­triktivere Gesetzgebung zur Eindämmung des Tabakkonsums wünscht. Die Bundesverwaltung hat das Mandat des Parlaments respektiert und Ende 2017 ­einen zweiten Gesetzesvorentwurf zu Tabakprodukten (VE-TabPG) in die Vernehmlassung geschickt. Im Hinblick auf Fragen der öffentlichen Gesundheit und die Achtung der Grundrechte der Bürger, ob Raucher oder Nichtraucher, hat die Swiss School of Public Health (SSPH+) eine detaillierte Analyse durchgeführt.