Mit der per 1.1.2018 in Kraft getretenen Revision des Medizinalberufegesetzes (MedBG) sind in der Schweiz zwei wichtige Anliegen für den Patientenschutz realisiert worden: Einerseits müssen alle Ärztinnen und Ärzte vor Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit ihr ­Diplom überprüfen und im offiziellen Medizinalberufe­register (MedReg) eintragen lassen. Andererseits müssen sie die für die jeweilige Berufsausübung notwendigen Sprachkenntnisse nachweisen [1]. Damit gehören «vermeintliche» Ärzte, welche ohne oder mit gefälschten Diplomen Patienten gefährden, der Vergangenheit an. Dank des öffentlich zugänglichen Registers können Patientinnen und Patienten jederzeit prüfen, ob die sie behandelnden Ärztinnen und Ärzte über die notwendigen Diplome verfügen.