Jede Person kann aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder eines medizinischen Eingriffs in die Situation geraten, dass sie nicht mehr ansprechbar oder urteilsfähig ist, aber trotzdem Therapieentscheide mit potenziell weitreichenden Konsequenzen gefällt werden müssen. Bei der Gesundheitlichen Vorausplanung (GVP) geht es darum, für solche Situationen Handlungsanweisungen festzulegen oder gewisse Massnahmen im Vornherein auszuschliessen. GVP bedeutet also, frühzeitig Gespräche über persönliche Werte, Wünsche und Vorstellungen in Bezug auf die Behandlung und Betreuung bei Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit anzuregen und für den Fall der Urteilsunfähigkeit für Drittpersonen greifbar festzuhalten. Sie trägt dazu bei, dass die Selbstbestimmung auch im Fall der Urteilsunfähigkeit gewahrt bleibt.