Anknüpfend an den SAEZ-Artikel vom 22.12.2021 zur Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (WEIV) «Was neu für sozialversicherungsrechtliche Gutachten gilt» [1], beleuchten die Autoren in diesem Beitrag praxisrelevante Fragen. Fast ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSV) ist ersichtlich, dass aufgrund der hohen Komplexität der Materie an der Schnittstelle von Versicherungsmedizin, Technik und dem Datenschutz nach wie vor nicht alle Fragen abschliessend beantwortet werden können. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich spezifisch auf die Invalidenversicherung.