Arztpraxen sind systemrelevant
Der Begriff «systemrelevant» wird in der Covid-19-Zeit inflationär gebraucht. Aber bei den Arztpraxen trifft er definitiv zu. Stellen Sie sich vor, alle niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen hätten nach Bekanntgabe der bundesrätlichen Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus vom 16. März 2020 ihre Arztpraxen am 17. März 2020 für eineinhalb Monate geschlossen, da die Wirtschaftlichkeit nicht mehr gegeben wäre. An allen Praxistüren des Landes hätte gestanden: «Wegen Corona vorübergehend geschlossen.» Unvorstellbar.