Diesen Sommer hat das BAG einen Expertenbericht zur Umsetzung des Epidemiengesetzes in Auftrag gegeben. In puncto Meldepflicht kommt der Bericht zum Schluss, dass der Rückstand des digitalisierten Meldens auf die vom BAG selbst gesetzten Ziele so gross ist, dass von einem eigentlichen Vollzugsrückstand gesprochen werden kann [1]. Dem BAG wird empfohlen, die Rolle der Wissenschaft und deren Studien im Zusammenhang mit dem Vollzug zum Epidemiengesetz zu klären. Hierin ist unter anderem die Weitergabe von Daten an Dritte oder sind die Daten von Laboratorien zu verstehen.