Spätestens als am 25. Februar 2020 der erste COVID-19- Patient in der Schweiz bestätigt wurde, dürfte den Ärztinnen und Ärzten unseres Landes deutlich geworden sein, dass eine besondere Herausforderung auf sie zukommen würde. Die medizinischen Einrichtungen in der Schweiz seien darauf vorbereitet [1], schrieb das Bundesamt für Gesundheit damals in einer Medienmitteilung. Erfahrungsberichte aus Arztpraxen [2] und die grosse Zahl von Mitgliederanfragen bei der FMH – vielfach zu fehlendem Schutzmaterial [3] – hinterlies­sen häufig jedoch einen anderen Eindruck. Auch zu ande­ren Aspekten der Corona-Krise schienen die Informationen und Eindrücke oft widersprüchlich: Während für die einen Arbeits- und Ruhezeiten aufgehoben wurden, um Mehrarbeit zu ermöglichen, durften andere als nicht dringend geltende Behandlungen nicht mehr durchführen, mussten Kurzarbeitsentschädigung für ihre Angestellten beantragen und sich zu den Möglichkeiten des Aufschubs von Kreditorenzahlungen ­informieren [3]. Auch die Ansteckungshäufigkeit von Ärztinnen und Ärzten blieb unklar. Während einerseits das BAG kommunizierte, das Gesundheitspersonal könne sich gut schützen [4], waren sich andererseits Ärztinnen und Ärzte angesichts fehlenden Schutz­materials dessen nicht sicher.