Mit der Genehmigung der Tarifstruktur ST Reha durch den Schweizerischen Bundesrat wurde es amtlich: Die Vergütung der Leistungen der stationären Rehabilitation in der Schweiz erfährt einen weitreichenden, allerdings schon lange geplanten Einschnitt. Im Rahmen der Entwicklungsarbeiten konnten durch das gemeinsame Bestreben der Tarifpartner wesentliche, zum Teil historisch gewachsene Hindernisse, die einer schweizweit einheitlichen Tarifstruktur bis dahin im Wege standen, überwunden werden. In vielen Bereichen, beispielsweise den rehabilitationsfremden Leistungen und der Abbildung der «Basisleistungen der Rehabilitation», sind erste Schritte getan, welche die zukünftige Abbildungsgüte von ST Reha erhöhen können. Aber auch neben diesen Bereichen gibt es weitere Aspekte der neuen Tarifstruktur, die eine detaillierte Betrachtung verdienen.